Dürreradar

Waldbrandgefahr in Sachsen-Anhalt: Waldbrandstufe heute

Heute reicht die Waldbrandgefahr in Sachsen-Anhalt bis Stufe 3 (mittlere Gefahr). Grundlage ist der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes, berechnet aus Temperatur, Niederschlag, Luftfeuchte, Wind und Zustand der Bodenstreu.

Daten bis:

0

Kreise · Stufe 1

sehr geringe Gefahr

1

Kreise · Stufe 2

geringe Gefahr

13

Kreise · Stufe 3

mittlere Gefahr

0

Kreise · Stufe 4

hohe Gefahr

0

Kreise · Stufe 5

sehr hohe Gefahr

Waldbrandstufe je Landkreis

LandkreisStufe heuteMorgen
Altmarkkreis Salzwedel3mittlere Gefahr3
Anhalt-Bitterfeld3mittlere Gefahr3
Börde3mittlere Gefahr2
Dessau-Roßlau3mittlere Gefahr3
Halle (Saale)3mittlere Gefahr2
Harz3mittlere Gefahr3
Jerichower Land3mittlere Gefahr3
Magdeburg3mittlere Gefahr2
Mansfeld-Südharz3mittlere Gefahr3
Saalekreis3mittlere Gefahr2
Salzlandkreis3mittlere Gefahr2
Stendal3mittlere Gefahr2
Wittenberg3mittlere Gefahr2
Burgenlandkreis2geringe Gefahr2

Häufige Fragen

Welche Waldbrandstufe gilt heute in Sachsen-Anhalt?
Die höchste Stufe in Sachsen-Anhalt ist heute Stufe 3 (mittlere Gefahr). Die Stufe für jeden einzelnen Landkreis steht in der Tabelle auf dieser Seite.
Ist der Waldbrandgefahrenindex eine amtliche Warnstufe?
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes ist eine meteorologische Einschätzung in fünf Stufen. Verbindliche Waldbrandwarnstufen mit rechtlichen Folgen (z. B. Betretungsverbote) legen die Bundesländer bzw. Landkreise fest – sie orientieren sich dabei am WBI.
Darf ich bei hoher Waldbrandgefahr im Wald grillen oder rauchen?
Offenes Feuer im Wald ist grundsätzlich ganzjährig verboten, erlaubt sind nur ausgewiesene Feuerstellen. Fürs Rauchen gilt in den meisten Bundesländern von März bis Oktober ein Verbot, in einigen ganzjährig. Ab Stufe 4 kontrollieren Behörden verschärft, Grillplätze werden gesperrt und Wälder können ganz geschlossen werden.

Datenbasis: Deutscher Wetterdienst (Waldbrandgefahrenindex WBI). Verbindliche Waldbrandwarnstufen legen die Länder und Landkreise fest.