Dürreradar

Dürre & Bodenfeuchte im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim – aktuelle Lage

Außergewöhnliche DürreDaten bis:

Oberboden

34 %

nFK · 0–30 cm

Gesamtboden

33 %

nFK · 0–60 cm

Trend 14 T.

0

Prozentpunkte

keine Dürreaußergewöhnlich

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist von außergewöhnlicher Dürre betroffen, der höchsten Dürreklasse. Der Gesamtboden hält aktuell 33 % der nutzbaren Feldkapazität – unterhalb von 50 % nFK wird Bewässerung empfohlen. Nennenswerte Veränderungen blieben in den letzten 14 Tagen aus (0 Punkte). Datenstand: 9. September 2026.

Beregnung: kurzer Blick voraus

Basis:
Beregnen

Bodenfeuchte unter 50 % nFK (33 %) und wenig Regen in Sicht (7 mm/10 Tage) – Beregnung empfohlen. 10-Tage-Prognose: 7 mm Niederschlag.

Schlaggenaue Empfehlungen mit eigener Flächenzeichnung gibt es in Dürreradar Pro.

Bodenfeuchte-Verlauf, 12 Monate

0255075100MaiJunJulAugSep
Gesamtboden (0–60 cm) Oberboden (0–30 cm) 50 % – Bewässerung empfohlen 30 % – Wasserstress

Niederschlag: letzte 30 Tage

Keine Niederschlagsdaten verfügbar.

Wasserentnahmeverbote im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Aktuell ist uns kein aktives Verbot bekannt. Details und Lage im Umkreis: Gießverbot Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim · Alle Verbote in Bayern

Häufige Fragen

Herrscht aktuell Dürre im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim?
Ja. Der Dürreradar-Index stuft die Lage aktuell als „Außergewöhnliche Dürre“ ein (Stand 09.09.2026).
Wie hoch ist die Bodenfeuchte im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim?
Aktuell 33 % der nutzbaren Feldkapazität im Gesamtboden (0–60 cm) und 34 % im Oberboden (0–30 cm). Unter 50 % nFK wird Bewässerung empfohlen.
Gilt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ein Gießverbot oder Wasserentnahmeverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Wasserentnahmeverbot für den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim bekannt (Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Landkreises).

Datenbasis: Deutscher Wetterdienst (Bodenfeuchte, Niederschlag, Prognose), eigene Berechnung des Dürreradar-Index. Verwaltungsgrenzen: © GeoBasis-DE / BKG. Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026. Angaben ohne Gewähr.