Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Bayern
Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot in Bayern bekannt. Zum Kontext: 87 der 96 Landkreise in Bayern befinden sich derzeit in einer Dürre. Jeder Eintrag verlinkt die amtliche Quelle mit Stand-Datum.
Gießverbot je Landkreis in Bayern
Verbote gelten je Landkreis – der Punkt zeigt die aktuelle Dürrelage:
- Aichach-Friedberg
- Altötting
- Amberg
- Amberg-Sulzbach
- Ansbach
- Ansbach
- Aschaffenburg
- Aschaffenburg
- Augsburg
- Augsburg
- Bad Kissingen
- Bad Tölz-Wolfratshausen
- Bamberg
- Bamberg
- Bayreuth
- Bayreuth
- Berchtesgadener Land
- Cham
- Coburg
- Coburg
- Dachau
- Deggendorf
- Dillingen a.d.Donau
- Dingolfing-Landau
- Donau-Ries
- Ebersberg
- Eichstätt
- Erding
- Erlangen
- Erlangen-Höchstadt
- Forchheim
- Freising
- Freyung-Grafenau
- Fürstenfeldbruck
- Fürth
- Fürth
- Garmisch-Partenkirchen
- Günzburg
- Haßberge
- Hof
- Hof
- Ingolstadt
- Kaufbeuren
- Kelheim
- Kempten (Allgäu)
- Kitzingen
- Kronach
- Kulmbach
- Landsberg am Lech
- Landshut
- Landshut
- Lichtenfels
- Lindau (Bodensee)
- Main-Spessart
- Memmingen
- Miesbach
- Miltenberg
- Mühldorf a.Inn
- München
- München
- Neu-Ulm
- Neuburg-Schrobenhausen
- Neumarkt i.d.OPf.
- Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
- Neustadt a.d.Waldnaab
- Nürnberg
- Nürnberger Land
- Oberallgäu
- Ostallgäu
- Passau
- Passau
- Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Regen
- Regensburg
- Regensburg
- Rhön-Grabfeld
- Rosenheim
- Rosenheim
- Roth
- Rottal-Inn
- Schwabach
- Schwandorf
- Schweinfurt
- Schweinfurt
- Starnberg
- Straubing
- Straubing-Bogen
- Tirschenreuth
- Traunstein
- Unterallgäu
- Weiden i.d.OPf.
- Weilheim-Schongau
- Weißenburg-Gunzenhausen
- Wunsiedel i.Fichtelgebirge
- Würzburg
- Würzburg
Häufige Fragen zu Bayern
- Gilt in Bayern aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
- Derzeit ist uns kein aktives Gieß- oder Wasserentnahmeverbot in Bayern bekannt. In Trockenphasen kann sich das täglich ändern – Landkreise erlassen Verbote kurzfristig per Allgemeinverfügung.
- Wer erlässt Wasserentnahmeverbote in Bayern?
- Verbote zur Entnahme aus Flüssen, Bächen und Seen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern per Allgemeinverfügung (§ 100 WHG in Verbindung mit dem Landeswassergesetz). Einschränkungen beim Trinkwasser – etwa fürs Rasensprengen – regeln dagegen Kommunen und Wasserversorger.
- Darf ich trotz Entnahmeverbot mit der Gießkanne aus dem Bach schöpfen?
- Oft ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) bleibt in vielen Verfügungen erlaubt, verboten ist das Pumpen. Maßgeblich ist der genaue Text der jeweiligen Allgemeinverfügung – wir verlinken bei jedem Eintrag die amtliche Quelle.
Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Landkreise. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.