Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Bayern

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot in Bayern bekannt. Zum Kontext: 87 der 96 Landkreise in Bayern befinden sich derzeit in einer Dürre. Jeder Eintrag verlinkt die amtliche Quelle mit Stand-Datum.

Gießverbot je Landkreis in Bayern

Verbote gelten je Landkreis – der Punkt zeigt die aktuelle Dürrelage:

Häufige Fragen zu Bayern

Gilt in Bayern aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß- oder Wasserentnahmeverbot in Bayern bekannt. In Trockenphasen kann sich das täglich ändern – Landkreise erlassen Verbote kurzfristig per Allgemeinverfügung.
Wer erlässt Wasserentnahmeverbote in Bayern?
Verbote zur Entnahme aus Flüssen, Bächen und Seen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern per Allgemeinverfügung (§ 100 WHG in Verbindung mit dem Landeswassergesetz). Einschränkungen beim Trinkwasser – etwa fürs Rasensprengen – regeln dagegen Kommunen und Wasserversorger.
Darf ich trotz Entnahmeverbot mit der Gießkanne aus dem Bach schöpfen?
Oft ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) bleibt in vielen Verfügungen erlaubt, verboten ist das Pumpen. Maßgeblich ist der genaue Text der jeweiligen Allgemeinverfügung – wir verlinken bei jedem Eintrag die amtliche Quelle.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Landkreise. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.