Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Nordrhein-Westfalen
Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot in Nordrhein-Westfalen bekannt. Zum Kontext: 24 der 53 Landkreise in Nordrhein-Westfalen befinden sich derzeit in einer Dürre. Jeder Eintrag verlinkt die amtliche Quelle mit Stand-Datum.
Gießverbot je Landkreis in Nordrhein-Westfalen
Verbote gelten je Landkreis – der Punkt zeigt die aktuelle Dürrelage:
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Borken
- Bottrop
- Coesfeld
- Dortmund
- Duisburg
- Düren
- Düsseldorf
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Essen
- Euskirchen
- Gelsenkirchen
- Gütersloh
- Hagen
- Hamm
- Heinsberg
- Herford
- Herne
- Hochsauerlandkreis
- Höxter
- Kleve
- Krefeld
- Köln
- Leverkusen
- Lippe
- Mettmann
- Minden-Lübbecke
- Märkischer Kreis
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- Münster
- Oberbergischer Kreis
- Oberhausen
- Olpe
- Paderborn
- Recklinghausen
- Remscheid
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Kreis Neuss
- Rhein-Sieg-Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Siegen-Wittgenstein
- Soest
- Solingen
- Steinfurt
- Städteregion Aachen
- Unna
- Viersen
- Warendorf
- Wesel
- Wuppertal
Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen
- Gilt in Nordrhein-Westfalen aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
- Derzeit ist uns kein aktives Gieß- oder Wasserentnahmeverbot in Nordrhein-Westfalen bekannt. In Trockenphasen kann sich das täglich ändern – Landkreise erlassen Verbote kurzfristig per Allgemeinverfügung.
- Wer erlässt Wasserentnahmeverbote in Nordrhein-Westfalen?
- Verbote zur Entnahme aus Flüssen, Bächen und Seen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen per Allgemeinverfügung (§ 100 WHG in Verbindung mit dem Landeswassergesetz). Einschränkungen beim Trinkwasser – etwa fürs Rasensprengen – regeln dagegen Kommunen und Wasserversorger.
- Darf ich trotz Entnahmeverbot mit der Gießkanne aus dem Bach schöpfen?
- Oft ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) bleibt in vielen Verfügungen erlaubt, verboten ist das Pumpen. Maßgeblich ist der genaue Text der jeweiligen Allgemeinverfügung – wir verlinken bei jedem Eintrag die amtliche Quelle.
Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Landkreise. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.