Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Kreis Oberbergischer Kreis

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Kreis Oberbergischer Kreis bekannt. Die aktuelle Bodenfeuchte-Lage im Kreis: Keine Dürre. Zur Dürrelage Oberbergischer Kreis

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Oberbergischer Kreis aus:

Alle Verbote in Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen zu Oberbergischer Kreis

Gilt in Kreis Oberbergischer Kreis aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Kreis Oberbergischer Kreis bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Kreis Oberbergischer Kreis?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.