Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Kreis Lippe

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Kreis Lippe bekannt. Die aktuelle Bodenfeuchte-Lage im Kreis: Keine Dürre. Zur Dürrelage Lippe

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Lippe aus:

Alle Verbote in Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen zu Lippe

Gilt in Kreis Lippe aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Kreis Lippe bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Kreis Lippe?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.