Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Baden-Württemberg
Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot in Baden-Württemberg bekannt. Zum Kontext: 44 der 44 Landkreise in Baden-Württemberg befinden sich derzeit in einer Dürre. Jeder Eintrag verlinkt die amtliche Quelle mit Stand-Datum.
Gießverbot je Landkreis in Baden-Württemberg
Verbote gelten je Landkreis – der Punkt zeigt die aktuelle Dürrelage:
- Alb-Donau-Kreis
- Baden-Baden
- Biberach
- Bodenseekreis
- Breisgau-Hochschwarzwald
- Böblingen
- Calw
- Emmendingen
- Enzkreis
- Esslingen
- Freiburg im Breisgau
- Freudenstadt
- Göppingen
- Heidelberg
- Heidenheim
- Heilbronn
- Heilbronn
- Hohenlohekreis
- Karlsruhe
- Karlsruhe
- Konstanz
- Ludwigsburg
- Lörrach
- Main-Tauber-Kreis
- Mannheim
- Neckar-Odenwald-Kreis
- Ortenaukreis
- Ostalbkreis
- Pforzheim
- Rastatt
- Ravensburg
- Rems-Murr-Kreis
- Reutlingen
- Rhein-Neckar-Kreis
- Rottweil
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Schwäbisch Hall
- Sigmaringen
- Stuttgart
- Tuttlingen
- Tübingen
- Ulm
- Waldshut
- Zollernalbkreis
Häufige Fragen zu Baden-Württemberg
- Gilt in Baden-Württemberg aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
- Derzeit ist uns kein aktives Gieß- oder Wasserentnahmeverbot in Baden-Württemberg bekannt. In Trockenphasen kann sich das täglich ändern – Landkreise erlassen Verbote kurzfristig per Allgemeinverfügung.
- Wer erlässt Wasserentnahmeverbote in Baden-Württemberg?
- Verbote zur Entnahme aus Flüssen, Bächen und Seen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte in Baden-Württemberg per Allgemeinverfügung (§ 100 WHG in Verbindung mit dem Landeswassergesetz). Einschränkungen beim Trinkwasser – etwa fürs Rasensprengen – regeln dagegen Kommunen und Wasserversorger.
- Darf ich trotz Entnahmeverbot mit der Gießkanne aus dem Bach schöpfen?
- Oft ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) bleibt in vielen Verfügungen erlaubt, verboten ist das Pumpen. Maßgeblich ist der genaue Text der jeweiligen Allgemeinverfügung – wir verlinken bei jedem Eintrag die amtliche Quelle.
Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Landkreise. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.