Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bekannt. Die Dürrelage im Kreis ist derzeit angespannt („Außergewöhnliche Dürre“) – neue Verbote sind in solchen Phasen kurzfristig möglich. Zur Dürrelage Breisgau-Hochschwarzwald

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Breisgau-Hochschwarzwald aus:

Alle Verbote in Baden-Württemberg

Häufige Fragen zu Breisgau-Hochschwarzwald

Gilt in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.