Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Baden-Baden (Stadtkreis)

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Baden-Baden (Stadtkreis) bekannt. Die Dürrelage im Kreis ist derzeit angespannt („Moderate Dürre“) – neue Verbote sind in solchen Phasen kurzfristig möglich. Zur Dürrelage Baden-Baden

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Baden-Baden aus:

    Alle Verbote in Baden-Württemberg

    Häufige Fragen zu Baden-Baden

    Gilt in Baden-Baden (Stadtkreis) aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
    Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Baden-Baden (Stadtkreis) bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
    Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Baden-Baden (Stadtkreis)?
    Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
    Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
    Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

    Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.