Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Schleswig-Holstein

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot in Schleswig-Holstein bekannt. Jeder Eintrag verlinkt die amtliche Quelle mit Stand-Datum.

Gießverbot je Landkreis in Schleswig-Holstein

Verbote gelten je Landkreis – der Punkt zeigt die aktuelle Dürrelage:

Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein

Gilt in Schleswig-Holstein aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß- oder Wasserentnahmeverbot in Schleswig-Holstein bekannt. In Trockenphasen kann sich das täglich ändern – Landkreise erlassen Verbote kurzfristig per Allgemeinverfügung.
Wer erlässt Wasserentnahmeverbote in Schleswig-Holstein?
Verbote zur Entnahme aus Flüssen, Bächen und Seen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein per Allgemeinverfügung (§ 100 WHG in Verbindung mit dem Landeswassergesetz). Einschränkungen beim Trinkwasser – etwa fürs Rasensprengen – regeln dagegen Kommunen und Wasserversorger.
Darf ich trotz Entnahmeverbot mit der Gießkanne aus dem Bach schöpfen?
Oft ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) bleibt in vielen Verfügungen erlaubt, verboten ist das Pumpen. Maßgeblich ist der genaue Text der jeweiligen Allgemeinverfügung – wir verlinken bei jedem Eintrag die amtliche Quelle.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Landkreise. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.