Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Kreis Schleswig-Flensburg

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Kreis Schleswig-Flensburg bekannt. Die aktuelle Bodenfeuchte-Lage im Kreis: Keine Dürre. Zur Dürrelage Schleswig-Flensburg

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Schleswig-Flensburg aus:

Alle Verbote in Schleswig-Holstein

Häufige Fragen zu Schleswig-Flensburg

Gilt in Kreis Schleswig-Flensburg aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Kreis Schleswig-Flensburg bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Kreis Schleswig-Flensburg?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.