Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Rheinland-Pfalz
Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot in Rheinland-Pfalz bekannt. Zum Kontext: 35 der 36 Landkreise in Rheinland-Pfalz befinden sich derzeit in einer Dürre. Jeder Eintrag verlinkt die amtliche Quelle mit Stand-Datum.
Gießverbot je Landkreis in Rheinland-Pfalz
Verbote gelten je Landkreis – der Punkt zeigt die aktuelle Dürrelage:
- Ahrweiler
- Altenkirchen (Westerwald)
- Alzey-Worms
- Bad Dürkheim
- Bad Kreuznach
- Bernkastel-Wittlich
- Birkenfeld
- Cochem-Zell
- Donnersbergkreis
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Frankenthal (Pfalz)
- Germersheim
- Kaiserslautern
- Kaiserslautern
- Koblenz
- Kusel
- Landau in der Pfalz
- Ludwigshafen am Rhein
- Mainz
- Mainz-Bingen
- Mayen-Koblenz
- Neustadt an der Weinstraße
- Neuwied
- Pirmasens
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Rhein-Lahn-Kreis
- Rhein-Pfalz-Kreis
- Speyer
- Südliche Weinstraße
- Südwestpfalz
- Trier
- Trier-Saarburg
- Vulkaneifel
- Westerwaldkreis
- Worms
- Zweibrücken
Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz
- Gilt in Rheinland-Pfalz aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
- Derzeit ist uns kein aktives Gieß- oder Wasserentnahmeverbot in Rheinland-Pfalz bekannt. In Trockenphasen kann sich das täglich ändern – Landkreise erlassen Verbote kurzfristig per Allgemeinverfügung.
- Wer erlässt Wasserentnahmeverbote in Rheinland-Pfalz?
- Verbote zur Entnahme aus Flüssen, Bächen und Seen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz per Allgemeinverfügung (§ 100 WHG in Verbindung mit dem Landeswassergesetz). Einschränkungen beim Trinkwasser – etwa fürs Rasensprengen – regeln dagegen Kommunen und Wasserversorger.
- Darf ich trotz Entnahmeverbot mit der Gießkanne aus dem Bach schöpfen?
- Oft ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) bleibt in vielen Verfügungen erlaubt, verboten ist das Pumpen. Maßgeblich ist der genaue Text der jeweiligen Allgemeinverfügung – wir verlinken bei jedem Eintrag die amtliche Quelle.
Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Landkreise. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.