Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis bekannt. Die Dürrelage im Kreis ist derzeit angespannt („Extreme Dürre“) – neue Verbote sind in solchen Phasen kurzfristig möglich. Zur Dürrelage Rhein-Hunsrück-Kreis

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Rhein-Hunsrück-Kreis aus:

Alle Verbote in Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen zu Rhein-Hunsrück-Kreis

Gilt in Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.