Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bekannt. Die Dürrelage im Kreis ist derzeit angespannt („Außergewöhnliche Dürre“) – neue Verbote sind in solchen Phasen kurzfristig möglich. Zur Dürrelage Mecklenburgische Seenplatte

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Mecklenburgische Seenplatte aus:

Alle Verbote in Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen zu Mecklenburgische Seenplatte

Gilt in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.