Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Landkreis Ludwigslust-Parchim

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Landkreis Ludwigslust-Parchim bekannt. Die aktuelle Bodenfeuchte-Lage im Kreis: Keine Dürre. Zur Dürrelage Ludwigslust-Parchim

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Ludwigslust-Parchim aus:

Alle Verbote in Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen zu Ludwigslust-Parchim

Gilt in Landkreis Ludwigslust-Parchim aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Landkreis Ludwigslust-Parchim bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.