Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Bremen

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot in Bremen bekannt. Zum Kontext: 1 der 2 Landkreise in Bremen befinden sich derzeit in einer Dürre. Jeder Eintrag verlinkt die amtliche Quelle mit Stand-Datum.

Gießverbot je Landkreis in Bremen

Verbote gelten je Landkreis – der Punkt zeigt die aktuelle Dürrelage:

Häufige Fragen zu Bremen

Gilt in Bremen aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß- oder Wasserentnahmeverbot in Bremen bekannt. In Trockenphasen kann sich das täglich ändern – Landkreise erlassen Verbote kurzfristig per Allgemeinverfügung.
Wer erlässt Wasserentnahmeverbote in Bremen?
Verbote zur Entnahme aus Flüssen, Bächen und Seen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte in Bremen per Allgemeinverfügung (§ 100 WHG in Verbindung mit dem Landeswassergesetz). Einschränkungen beim Trinkwasser – etwa fürs Rasensprengen – regeln dagegen Kommunen und Wasserversorger.
Darf ich trotz Entnahmeverbot mit der Gießkanne aus dem Bach schöpfen?
Oft ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) bleibt in vielen Verfügungen erlaubt, verboten ist das Pumpen. Maßgeblich ist der genaue Text der jeweiligen Allgemeinverfügung – wir verlinken bei jedem Eintrag die amtliche Quelle.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Landkreise. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.