Dürreradar

Dürre & Bodenfeuchte im Worms (Kreisfreie Stadt) – aktuelle Lage

Außergewöhnliche DürreDaten bis:

Oberboden

11 %

nFK · 0–30 cm

Gesamtboden

20 %

nFK · 0–60 cm

Trend 14 T.

-4

Prozentpunkte

keine Dürreaußergewöhnlich

Für den Worms (Kreisfreie Stadt) zeigt der Dürreradar-Index die höchste Dürrestufe: außergewöhnliche Dürre. Die nutzbare Feldkapazität liegt bei nur 20 % – ein Wert, bei dem Pflanzenwasserstress einsetzt. In den vergangenen zwei Wochen hat sich die Bodenfeuchte kaum verändert (-4 Punkte). Datenstand: 9. September 2026.

Beregnung: kurzer Blick voraus

Basis:
Beregnen

Pflanzenwasserstress: nur 20 % nFK und lediglich 8 mm Regen in Sicht – Beregnung dringend empfohlen. 10-Tage-Prognose: 8 mm Niederschlag.

Schlaggenaue Empfehlungen mit eigener Flächenzeichnung gibt es in Dürreradar Pro.

Bodenfeuchte-Verlauf, 12 Monate

0255075100MaiJunJulAugSep
Gesamtboden (0–60 cm) Oberboden (0–30 cm) 50 % – Bewässerung empfohlen 30 % – Wasserstress

Niederschlag: letzte 30 Tage

Keine Niederschlagsdaten verfügbar.

Wasserentnahmeverbote im Worms (Kreisfreie Stadt)

Aktuell ist uns kein aktives Verbot bekannt. Details und Lage im Umkreis: Gießverbot Worms · Alle Verbote in Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen

Herrscht aktuell Dürre im Worms (Kreisfreie Stadt)?
Ja. Der Dürreradar-Index stuft die Lage aktuell als „Außergewöhnliche Dürre“ ein (Stand 09.09.2026).
Wie hoch ist die Bodenfeuchte im Worms (Kreisfreie Stadt)?
Aktuell 20 % der nutzbaren Feldkapazität im Gesamtboden (0–60 cm) und 11 % im Oberboden (0–30 cm). Unter 50 % nFK wird Bewässerung empfohlen.
Gilt im Worms (Kreisfreie Stadt) ein Gießverbot oder Wasserentnahmeverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Wasserentnahmeverbot für den Worms (Kreisfreie Stadt) bekannt (Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Landkreises).

Datenbasis: Deutscher Wetterdienst (Bodenfeuchte, Niederschlag, Prognose), eigene Berechnung des Dürreradar-Index. Verwaltungsgrenzen: © GeoBasis-DE / BKG. Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026. Angaben ohne Gewähr.