Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Landkreis Uckermark

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Landkreis Uckermark bekannt. Die Dürrelage im Kreis ist derzeit angespannt („Schwere Dürre“) – neue Verbote sind in solchen Phasen kurzfristig möglich. Zur Dürrelage Uckermark

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Uckermark aus:

Alle Verbote in Brandenburg

Häufige Fragen zu Uckermark

Gilt in Landkreis Uckermark aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Landkreis Uckermark bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Landkreis Uckermark?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.