Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Landkreis Oder-Spree

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Landkreis Oder-Spree bekannt. Die Dürrelage im Kreis ist derzeit angespannt („Schwere Dürre“) – neue Verbote sind in solchen Phasen kurzfristig möglich. Zur Dürrelage Oder-Spree

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Oder-Spree aus:

Alle Verbote in Brandenburg

Häufige Fragen zu Oder-Spree

Gilt in Landkreis Oder-Spree aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Landkreis Oder-Spree bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Landkreis Oder-Spree?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.