Dürreradar

Gießverbot & Wasserentnahmeverbot in Brandenburg an der Havel

Aktuell ist uns kein aktives Wasserentnahme-, Gieß- oder Bewässerungsverbot für Brandenburg an der Havel bekannt. Die Dürrelage im Kreis ist derzeit angespannt („Extreme Dürre“) – neue Verbote sind in solchen Phasen kurzfristig möglich. Zur Dürrelage Brandenburg an der Havel

Lage im Umkreis

Verbote gelten je Landkreis – so sieht es bei den Nachbarn von Brandenburg an der Havel aus:

Alle Verbote in Brandenburg

Häufige Fragen zu Brandenburg an der Havel

Gilt in Brandenburg an der Havel aktuell ein Gießverbot oder Bewässerungsverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Gieß-, Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot für Brandenburg an der Havel bekannt. In Trockenphasen kann sich das kurzfristig ändern – zuständig ist die Kreisverwaltung, die Verbote per Allgemeinverfügung erlässt.
Wo finde ich die amtliche Bekanntmachung für Brandenburg an der Havel?
Wasserentnahmeverbote veröffentlicht die Kreisverwaltung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) als Allgemeinverfügung im Amtsblatt und auf ihrer Website. Bei jedem Eintrag auf dieser Seite verlinken wir die amtliche Quelle mit Stand-Datum. Einschränkungen beim Trinkwasser regelt der örtliche Wasserversorger.
Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch aus dem eigenen Brunnen bewässern?
Eigene Brunnen zapfen Grundwasser an und fallen nicht automatisch unter ein Oberflächenwasser-Verbot. Bei angespannter Grundwasserlage können Kreise aber auch die Grundwasserentnahme einschränken. Maßgeblich ist der Text der jeweiligen Verfügung.

Redaktionell gepflegt, Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bekanntmachungen von Landkreis und Kommunen. Dürredaten: Datenbasis Deutscher Wetterdienst, eigene Berechnung.