Dürreradar

Dürrehilfe beantragen: Welche Nachweise zählen

Stand: 8. Juli 2026

Ob staatliche Ad-hoc-Hilfe, steuerliche Erleichterung oder Mehrgefahrenversicherung: Wer Dürreschäden geltend macht, muss die Betroffenheit seines Standorts belegen – nicht nur den Schaden selbst. Die Beweislast liegt beim Betrieb, und pauschale Aussagen („der Sommer war trocken“) reichen nicht.

Was als Nachweis anerkannt wird

Üblich sind drei Bausteine: amtliche Wetterdaten (DWD-Niederschlag und -Bodenfeuchte für die Region, idealerweise als Abweichung vom langjährigen Mittel), eine standortbezogene Zeitreihe über die Vegetationsperiode und die betriebliche Schadensdokumentation (Ertragsdifferenz zu Vorjahren, Fotos mit Datum, ggf. Gutachten).

Wichtig ist die Referenzperiode: Aussagekräftig ist der Vergleich mit 1991–2020 für denselben Kalenderzeitraum – genau die Logik des Dürreradar-Index. Ein Index dauerhaft unter 0,10 (schwere Dürre) über mehrere Wochen der Hauptwachstumszeit ist ein starkes Argument.

Rechtzeitig dokumentieren, nicht rückwirkend suchen

Der häufigste Fehler: erst im Herbst nach Daten suchen. Lege die Dokumentation an, sobald sich eine Trockenphase abzeichnet – wöchentliche Werte, Fotos, Bestandsentwicklung. Dürreradar Pro erstellt dafür einen PDF-Export mit der Bodenfeuchte- und Index-Historie deines Standorts auf DWD-Datenbasis; im Free-Plan kannst du die Landkreis-Werte jederzeit einsehen und selbst festhalten.