Dürreradar

Dürre & Bodenfeuchte im Landkreis Zwickau – aktuelle Lage

Keine DürreDaten bis:

Oberboden

66 %

nFK · 0–30 cm

Gesamtboden

70 %

nFK · 0–60 cm

Trend 14 T.

-8

Prozentpunkte

keine Dürreaußergewöhnlich

Für den Landkreis Zwickau weist der Dürreradar-Index momentan keine Dürresituation aus. Die nutzbare Feldkapazität liegt bei komfortablen 70 %. Der 14-Tage-Trend zeigt klar nach unten: -8 Prozentpunkte nFK. In den letzten 30 Tagen fielen 65 mm Niederschlag – im Bereich des langjährigen Mittels (70 mm). Zuletzt aktualisiert am 9. September 2026.

Beregnung: kurzer Blick voraus

Basis:
Warten

Bodenfeuchte mit 70 % nFK ausreichend – Beregnung aktuell nicht nötig. 10-Tage-Prognose: 10 mm Niederschlag.

Schlaggenaue Empfehlungen mit eigener Flächenzeichnung gibt es in Dürreradar Pro.

Bodenfeuchte-Verlauf, 12 Monate

0255075100MaiJunJulAugSep
Gesamtboden (0–60 cm) Oberboden (0–30 cm) 50 % – Bewässerung empfohlen 30 % – Wasserstress

Niederschlag: letzte 30 Tage

Gefallen

65 mm

Langjähriges Mittel

70 mm

92 % des langjährigen Mittels (1991–2020, gleiche Kalenderperiode)

Wasserentnahmeverbote im Landkreis Zwickau

Aktuell ist uns kein aktives Verbot bekannt. Details und Lage im Umkreis: Gießverbot Zwickau · Alle Verbote in Sachsen

Häufige Fragen

Herrscht aktuell Dürre im Landkreis Zwickau?
Nein. Die Bodenfeuchte liegt im normalen Bereich der Kalenderperiode (Stand 09.09.2026).
Wie hoch ist die Bodenfeuchte im Landkreis Zwickau?
Aktuell 70 % der nutzbaren Feldkapazität im Gesamtboden (0–60 cm) und 66 % im Oberboden (0–30 cm). Unter 50 % nFK wird Bewässerung empfohlen.
Gilt im Landkreis Zwickau ein Gießverbot oder Wasserentnahmeverbot?
Derzeit ist uns kein aktives Wasserentnahmeverbot für den Landkreis Zwickau bekannt (Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Landkreises).

Datenbasis: Deutscher Wetterdienst (Bodenfeuchte, Niederschlag, Prognose), eigene Berechnung des Dürreradar-Index. Verwaltungsgrenzen: © GeoBasis-DE / BKG. Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026. Angaben ohne Gewähr.